Unser Rezeptservice: lösen Sie ihr Rezept online ein
Sie haben ein Rezept bzw. eine Verordnung erhalten und möchten dieses bei uns einlösen? Senden Sie es ganz einfach digital zu uns.
WICHTIG! Bitte reichen Sie ausschließend folgende Hilfsmittel über den Rezeptservice ein:
- Erst- und Folgeversorgungen Rehatechnik oder Spezialrehatechnik,
- Erst- und Folgeversorgungen Home-Care,
- Erst- und Folgeversorgungen Prothesen, Orthesen oder orth. Maßanfertigungen,
- Bandagen für Hand, Arm, Bein, Knie oder Fuß,
- sensomotorische oder diabetische Einlagen (keine Standardeinlagen!)
So übermitteln Sie uns Ihr Rezept online:
Sie können Ihr Papier-Rezept online als Bild (ein Foto mit dem Smartphone reicht) oder als eingescannte Datei zu uns senden. Für die Übermittlung haben Sie zwei Möglichkeiten:
- online über den Rezeptservice von Sanitätshaus Aktuell (Erläuterung im nächsten Absatz)
- mit dem Rezept im Anhang, per Mail an rezept@kniesche.de (mit Angabe der Telefonnumer).
So funktioniert der Rezeptservice vom Sanitätshaus Aktuell:
- Scannen oder fotografieren Sie ihr gültiges Rezept, welches noch bei keinem anderen Sanitätshaus eingereicht wurde.
- Klicken Sie auf „Rezept hier einlösen“ und tragen Sie Ihre Kontaktdaten in das Formular ein.
- Laden Sie den Scan oder das Foto des Rezepts hoch. (Mögliche Dateiformate sind: PDF, JPEG und PNG. Die maximale Dateigröße sind 10 MB)
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Wie geht es weiter mit der Verordnung?
Wenn das Rezept bei uns eingegangen ist, setzen sich die Kollegen der Fachabteilung telefonisch oder per Mail in Verbindung, um die Versorgung mit Ihnen abzustimmen und alle offenen Fragen zu beantworten.
Wenn das Rezept dann verbindlich eingereicht wurde, werden Ihre Hilfsmittel zusammengestellt und können in der gewünschten Filiale abgeholt werden.
Sollten Ihre Hilfsmittel eine individuelle Vermessung erfordern, wie beispielsweise bei Einlagen oder Kompressionsartikeln, werden wir hierfür einen Termin in einer unserer Filialen mit Ihnen vereinbaren.
Was ist noch wichtig?
Bitte bewahren Sie das Original-Rezept auf und übergeben Sie es uns bei der Abholung des Hilfsmittels, da dies für die Krankenkasse benötigt wird.